Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur Hochzeitsfotografie, Fotoreportage und allen damit verbundenen Dienstleistungen und Produkten. Vom fotografischen Dienstleister Ioannis Dallios ( Gianni D. Photography ) – nachfolgend Fotograf genannt

I. Allgemeines

  1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge und sämtliche mit diesem vereinbarten Verträge. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Auftraggeber bzw. bei Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber und wenn ihnen nicht umgehend binnen 14 Tagen widersprochen wird.
  2.  „Fotos“ im Sinne dieses Vertrages sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. ( Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Online Ordnern oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc. )
  3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
  4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Der Fotograf ist aber stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber gewünscht ist.
  5. Während eines Portrait Shootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.
  6. Bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen sind bis zu 30 Minuten der Arbeitszeit des Fotografen für Aufbau und Vorbereitungen enthalten. Pausen werden nach Abspache mit dem Auftraggeber vor Ort vereinbart, verlängert jedoch nicht den vereinbarten und gebuchten Zeitrahmen. Besonders bei Halb- oder Ganztagsbuchungen sind dem Fotografen und seinen Erfüllungshilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren
  7. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.
  8. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden, dennoch aber mindestens 12 Monate nach Abschluss des Auftrags. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben beim Fotografen und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.


II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
  3. Der Fotograf darf die Fotos im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden ( z.B. Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie und Hochzeiten etc. )


III. Honorare

  1. Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Laut §19 Abs. 1 UStG. ist der Fotograf nicht dazu verpflichtet die Umsatzsteuer auszuweisen, da er ein Kleingewerbe führt. Alle Steuern und Sozialabgaben werden von ihm gemäß seiner Gewerblichkeit gemeldet und an die Behörden abgeführt.
  2. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie/Fotoreportage wird eine Anzahlung von 30% des Gesamtbetrages berechnet. Der Fotograf bestätigt den Auftrag und den Betrag per eMail, per Brief oder Nachricht in schriftlicher Form und damit wird eine Terminreservierung/Anzahlung innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung des Fotografen und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Das vereinbarte Honorar des Fotografen ist am Hochzeitstermin in bar fällig, auch wenn ihm die endgültige Rechnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen sollte. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden Rechnungen ggf. auch per eMail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand.
  3. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten ( außergerichtlicher ) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und sonstige Waren ( Online Galerie, Fotobuch etc. ) Eigentum des Fotografen.
  5. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
  6. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  7. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
  8. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder in Folge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  9. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Foto Termin vom Vertrag zurück, so sind 75% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht zurück erstattet.

 

IV. Reisekosten, sonstige Kosten

  1. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: Je gefahrenen KM / 0,40 € und Stunde Fahrtzeit 35,-€ Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden sie tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen ( gegen Beleg ) in Rechnung gestellt.
  2. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

V. Haftung

  1. Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. ( Auch von Familienangehörigen des Fotografen ) der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser ( soweit vom Kunden erwünscht ) um einen Ersatz Fotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
  2. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Üebertragen von gelieferter Daten in einen Computer entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz. Der Fotograf ist berechtigt Fremdlabore, Fotobuchhersteller, Produzenten von Hochzeitsalben und Druckereien zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Üeber den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
  3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistung der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der Fotograf keine Haftung.
  4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und wann die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann der Fotograf hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
  5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Üebergabe der Fotos bzw. Werkes schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
  6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
  7. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


VI. Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenden Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.


VII. Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VII. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesem Vertrag geregelten Punkte, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB´s bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.